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Verzicht auf eine Hinzurechnungsbesteuerung bei ausländischen Umwandlungen nach dem SEStEG
Die bislang bei ausländischen Umwandlungsvorgängen unter bestimmten Bedingungen drohende Gefahr einer Hinzurechnungsbesteuerung (= HZB) nach den §§ 7 bis 14 AStG ist für die betroffenen unbeschränkt Steuerpflichtigen aus mehreren Gründen gravierend: Bei einem Umwandlungsvorgang findet i. d. R. kein Liquiditätszufluss statt, aus dem die deutsche Steuerbelastung entrichtet werden könnte. Das drohende Steuerpotenzial kann beachtlich sein, wenn in den betroffenen Wirtschaftsgütern erhebliche stillen Reserven ruhen, die dann in voller Höhe dem deutschen Ertragsteuersatz (Einkommen- oder Körperschaftsteuer, jeweils zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Gewerbesteuer) unterliegen. Die HZB kann bei ausländischen Umwandlungsvorgängen auch stattfinden, wenn die Einkünfte aus dem betreffenden ausländischen Staat ansonsten einer hohen Besteuerung unterliegen und eine HZB deshalb bislang an § 8 Abs. 3 AStG gescheitert ist (d. h. die ausländische Ertragsteuerbelastung ansonsten 25 % oder mehr beträgt). Das Argument der Hochbesteuerung scheidet als Abwehrinstrument gegenüber der HZB aus, sofern der ausländische Staat es zulässt, die Umwandlungsvorgänge steuerneutral zu behandeln (...