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Körperschaftsteuer | Verlustfeststellung bei beschränkt steuerpflichtiger Körperschaft
▶ Urteil: Verluste, die eine beschränkt stpfl. Körperschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in der Schweiz aus der Vermietung im Inland belegener Objekte erzielt, ergeben sich i. S. von § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG 1990 nur dann aus im Inland aufbewahrten Unterlagen, wenn im Inland nicht nur Kopien von Kontenblättern, sondern auch die Originalbelege über die Einnahmen und Ausgaben aufbewahrt werden (EFG 2006, S. 1579).
▶ Hinweis: Die Klin., eine rechtsfähige Stiftung nach Schweizer Recht und damit eine juristische Person des privaten Rechts i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG, war im Streitjahr mit inländ. Einkünften aus VuV (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG) beschränkt stpfl. i. S. von § 2 Nr. 1 KStG. Nach § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG 1990 i. V. mit § 8 Abs. 1 KStG ist die Vorschrift des § 10d EStG (hier wegen Feststellung nicht ausgeglichener Verluste) bei beschränkt Stpfl. nur anzuwenden, wenn Verluste in wirtschaftlichem Zusammenhang mit inländ. Einkünften stehen un...