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BFH 22.08.2006 I R 40/05, BBK 5/2007 S. 4665

Zeitpunkt der Ausschüttung einer GmbH bei nichtigem Gewinnverteilungsbeschluss

Beschließt die Gesellschafterversammlung einer prüfungspflichtigen GmbH eine Änderung des vom Wirtschaftsprüfer bereits testierten Jahresabschlusses, so muss eine Nachtragsprüfung durchgeführt und innerhalb von zwei Wochen seit dem Gesellschafterbeschluss ein Bestätigungsvermerk erteilt werden (§ 173 Abs. 3 Satz 2 AktG analog). Wird die Frist von zwei Wochen versäumt, sind nach dem sowohl der Jahresabschluss als auch der Gewinnverteilungsbeschluss nichtig (§ 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG analog).

Dies hat unter dem Geltungsbereich des alten Körperschaftsteuerrechts (Anrechnungsverfahren) Folgen für den Zeitpunkt der Herstellung der Ausschüttungsbelastung: Denn nach § 27 Abs. 3 Satz 1 KStG a. F. tritt die Minderung oder Erhöhung der Körperschaftsteuer nur dann in dem Wirtschaftsjahr ein, für das die Ausschüttung erfolgt, wenn der Gewinnvertei...