Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Münster 07.12.2006 3 K 2125/05 Erb, NWB direkt 9/2007 S. 11

Berechnung des Stundungsbetrags gem. § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG

Zur Berechnung des Stundungsbetrags gem. § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG ist die Sterbetafel 1986/1988 nach § 14 i. V. mit Anlage 9 BewG heranzuziehen. Der Ablösebetrag gem. § 25 Abs. 1 Satz 3 ErbStG ist dagegen unter Berücksichtung der zum Schenkungsstichtag aktuellen Sterbetafel zu berechnen.