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BFH 07.09.2006 V B 203/05, NWB direkt 9/2007 S. 11

Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen

Ein Unternehmer muss auch dann Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben, wenn sie auf „null” lauten. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, darf das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen, und zwar auch dann, wenn in diesem Fall kein Zinsschaden entstanden ist. § 152 AO ist trotz der in § 233a AO geregelten „Vollverzinsung” verfassungskonform.