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FG Hamburg 29.11.2006 6 K 212/04, NWB direkt 9/2007 S. 8

Teleologische Reduktion des § 54 Abs. 10a Satz 2 KStG

Von der Vorschrift des § 54 Abs. 10a Satz 2 KStG sind – entgegen dem Wortsinn – im Wege der teleologischen Reduktion Fälle auszunehmen, in denen es infolge der Festschreibung des EK 45 zu einer Ausschüttungsverrechnung mit dem EK 02 / EK 03 kommt, obwohl ausreichend EK 45 zur Ausschüttungsfinanzierung zur Verfügung steht.