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FG München 10.11.2006 9 S 3446/06, NWB direkt 9/2007 S. 6

Kindergeld für im Ausland lebende Kinder

Werden Kinder eines ausländischen Staatsangehörigen im Alter von ca. 7 Jahren zu ihren Großeltern für die Dauer von fünf bis neun Jahre ins Ausland verbracht, um dort die Schule zu besuchen, haben sie auch dann keinen inländischen Wohnsitz, wenn sie die Sommerferien und einen weiteren Ferienaufenthalt bei ihren Eltern im Inland verbringen.