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BFH 21.06.2007 III R 96/06, NWB direkt 9/2007 S. 6

Änderung von Kindergeldfestsetzungen

Die Regelung des § 70 Abs. 4 EStG ermöglicht die Aufhebung bzw. Änderung von Kindergeldfestsetzungen, die vor Beginn oder während eines Kalenderjahrs als Prognoseentscheidung ergehen, auch dann, wenn sich lediglich die rechtliche Beurteilung des der Prognoseentscheidung zugrunde liegenden Sachverhalts geändert hat. Dies gilt umso mehr, wenn der Kindergeldberechtigte einen der Kindergeldfestsetzung beigefügten „Wichtigen Hinweis” nur so verstehen konnte, dass eine jederzeitige Änderung der ablehnenden Kindergeldfestsetzung vor einer abschließenden Beurteilung der Einkünfte und Bezüge des Kinds möglich ist.