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BMF 07.02.2007 IV C 3 - S 2256 - 11/07, NWB direkt 9/2007 S. 5

Privates Veräußerungsgeschäft bei Grundstücksentnahmen aus dem Betriebsvermögen

Mit Urteil v. - IX R 5/06 hatte der BFH entschieden, dass § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. mit Satz 2 und 3 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 v. nicht auf Entnahmen vor dem anzuwenden ist. Rz. 1 des wird deshalb wie folgt gefasst: „Als Anschaffung gilt die Überführung eines Grundstücks in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe, wenn das Grundstück nach dem in das Privatvermögen überführt wird. Zum Zeitpunkt der Entnahme vgl. R 4.3 Abs. 3 EStR 2005.”