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FG Niedersachsen 02.06.2006 11 K 45/04, NWB direkt 9/2007 S. 2

Steuerliche Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers

Der GmbH-Geschäftsführer muss nicht nur ordnungsgemäße Voranmeldungen abgeben, sondern auch die Erklärungspflichten beachten. Dazu gehören u. a. die korrekte Ausfüllung des Betriebseröffnungsbogens und die Mitteilung von Änderungen in der Folgezeit gegenüber dem Finanzamt. Ein Irrtum über den Umfang der Pflichten kann den GmbH-Geschäftsführer nicht entschuldigen. Wer sich zum gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person bestellen lässt, muss sich über die damit verbundenen steuerlichen Pflichten informieren.