Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 9 vom Seite 717 Fach 21 Seite 1601

ABC der wichtigsten Wertpapiere

Ein Überblick mit Begriffsbestimmungen

Dr. Friedrich E. Harenberg

Nicht jedes Papier, das uns etwas wert ist, ist ein Wertpapier im rechtlichen Sinne. Im allgemeinen Sprachgebrauch, aber auch in der Fachsprache des Wirtschaftslebens wird der Begriff „Wertpapier” daher oft unzutreffend, ohne Rücksicht auf seine rechtliche Bedeutung verwendet. Die Heiratsurkunde oder der Taufschein mögen uns etwas wert sein, ein „Wertpapier” sind sie deshalb aber noch nicht. Der Begriff des Wertpapiers ist vielschichtig. Mit ihm sind zahlreiche, rechtlich bedeutsame Probleme verbunden, die nachfolgend dargestellt werden sollen. Zur schnelleren Einordnung und Bestimmung einzelner „Wertpapiere” folgt anschließend eine – keine Vollständigkeit beanspruchende – Aufzählung bekannter und weniger bekannter Urkunden in alphabetischer Reihenfolge von „American Depositary Receipts” bis „Zwischenschein”.

I. Begriffsbestimmungen

1. Begriff „Wertpapier”

Eine Definition des Begriffs „Wertpapier” findet sich weder im BGB noch im HGB oder im BörsenG, jedoch wird der Begriff selbst in vielen gesetzlichen Vorschriften erwähnt. Allgemein wird das Wertpapier als eine Urkunde definiert, in der bestimmte Vermögens- oder Mitgliedschaftsrechte verbrieft sind. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass...