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Gewerblicher Grundstückshandel und Drei-Objekt-Grenze
Erläuterung der aktuellen Rechtslage anhand von Fallbeispielen
Der gewerbliche Grundstückshandel ist eine sehr komplexe Materie, die sich nicht für eine Steuerberatung „zwischen Tür und Angel” eignet. Besondere Bedeutung nimmt hierbei die Drei-Objekt-Grenze ein, die vom BFH entwickelt wurde und auch von der Finanzverwaltung angewendet wird. Im wurde auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung insbesondere zur Drei-Objekt-Grenze Stellung genommen. Seither ist eine Vielzahl von BFH-Entscheidungen ergangen, welche dieses entscheidende Abgrenzungskriterium weiter „verfeinert” haben. Dies hat zur Folge, dass die im BMF-Schreiben wiedergegebene Verwaltungsmeinung häufig durch aktuelle BFH-Rechtsprechung überlagert wird. Der folgende Beitrag erläutert die sehr komplexe Rechtslage anhand von Fallbeispielen.
I. Vorbemerkung
Um einen gewerblichen Grundstückshandel annehmen zu können, müssen sämtliche Kriterien eines Gewerbebetriebs gegeben sein. Die Definition des Gewerbebetriebs ergibt sich aus § 15 Abs. 2 EStG. Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Positiv: Selbständige Betätigung, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.
Negativ: Weder ...BStBl 2005 II S. 35