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NWB Nr. 9 vom Seite 671

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts

Das Bundeskabinett hat am dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements („Hilfen für Helfer”) zugestimmt. Besonders hervorzuheben sind folgende Maßnahmen:

  • Einführung eines Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte freiwillige, unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich (Förderung mildtätiger Zwecke) in Höhe von 300 € jährlich.

  • Anhebung des sog. Übungsleiterfreibetrags von 1 848 € auf 2 100 €.

  • Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Sonderausgabenabzug von Spenden auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte für alle förderungswürdigen Zwecke.

  • Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften sowie der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen auf jeweils 35 000 € Einnahmen im Jahr. Die Umsatzgrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug dieser Unternehmen wird entsprechend angehoben.

  • Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Vereine zur Förderung kultureller Einrichtungen auch bei Gegenleistungen (z. B. Freikarten).

  • Anhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Vermög...