Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts
Das Bundeskabinett hat am dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements („Hilfen für Helfer”) zugestimmt. Besonders hervorzuheben sind folgende Maßnahmen:
Einführung eines Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte freiwillige, unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich (Förderung mildtätiger Zwecke) in Höhe von 300 € jährlich.
Anhebung des sog. Übungsleiterfreibetrags von 1 848 € auf 2 100 €.
Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Sonderausgabenabzug von Spenden auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte für alle förderungswürdigen Zwecke.
Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften sowie der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen auf jeweils 35 000 € Einnahmen im Jahr. Die Umsatzgrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug dieser Unternehmen wird entsprechend angehoben.
Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Vereine zur Förderung kultureller Einrichtungen auch bei Gegenleistungen (z. B. Freikarten).
Anhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Vermög...