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StuB Nr. 4 vom Seite 136

Ertragsteuerliche Qualifikation von Vergütungen für Überwachungsorgane

von Prof. Dr. Franz Jürgen Marx, Bremen
Kernfragen
  • In welcher Form werden Aufsichtsratsvergütungen körperschaft- und gewerbesteuerlich behandelt?

  • Wie sind die Vergütungen an Aufsichtsratsmitglieder einkommensteuerlich zu erfassen?

  • Wie ist das Abzugsverbot aus systematischer Sicht zu bewerten?

Vergütungen für Überwachungsorgane stehen seit geraumer Zeit im Blickpunkt des öffentlichen Interesses. Gestiegene An-forderungen an die Unternehmensüberwachung haben das Selbstverständnis des Aufsichtsrats und die Erwartungen der Stakeholder an das Gremium stark gewandelt . Der Gesetzgeber hat seinerseits in den letzten Jahren durch verschiedene Maßnahmen (KonTraG, TransPuG) die Corporate Governance gestärkt und dabei die Aufgaben des Aufsichtsrats erweitert . Unternehmensleitung und -überwachung sind seitdem stärker reguliert und transparenter geworden. Die durch das VorstOG eingefügten Regelungen zur Offenlegung individualisierter Vorstandsbezüge bei börsennotierten Aktiengesellschaften beziehen sich nicht auf Aufsichtsratsvergütungen. Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet, da die Aufsichtsratsvergütung von der Hauptversammlung selbst beschlossen wird . Dennoch pflegen die Unternehmen eine Beri...