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StuB 4/2007 S. 160

Nicht-Beförderung einer Schwangeren

Frauen können von ihrem Arbeitgeber nicht schon dann Schadenersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung verlangen, wenn sie zum Zeitpunkt einer Beförderungsentscheidung schwanger waren und der Arbeitgeber einen männlichen Mitbewerber vorgezogen hat. Hierin liegt kein ausreichendes Indiz für eine geschlechtsspezifische Diskriminierung ().