Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nicht-Beförderung einer Schwangeren
Frauen können von ihrem Arbeitgeber nicht schon dann Schadenersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung verlangen, wenn sie zum Zeitpunkt einer Beförderungsentscheidung schwanger waren und der Arbeitgeber einen männlichen Mitbewerber vorgezogen hat. Hierin liegt kein ausreichendes Indiz für eine geschlechtsspezifische Diskriminierung ().