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Zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen
Eine Kapitalgesellschaft, die nicht während des ganzen Wirtschaftsjahres eine Mehrheitsbeteiligung an einem Unternehmen gehalten hat, kann gem. rkr. NWB WAAAB-90497 (EFG 2006 S. 1360) nicht unter Berufung auf den (StuB 2000 S. 1156) gegenüber ihrer Tochtergesellschaft bestehende Dividendenansprüche phasengleich aktivieren. Eine Weiterentwicklung oder Auslegung der „alten” Rechtsprechung des BFH zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen ist nicht möglich.