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FG Köln 15.11.2006 11 K 5028/04, NWB direkt 8/2007 S. 7

Ausgezahlte Versicherungsleistung als Arbeitslohn

Leistungen des Arbeitgebers an Versicherungen stellen Arbeitslohn dar, wenn der Arbeitnehmer einen materiellen Rechtsanspruch gegen die Versicherung erhält. Die Bereicherung beim Arbeitnehmer tritt mit Auskehrung der Versicherungssumme ein.