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FG Baden-Württemberg 07.04.2005 10 K 327/03, NWB direkt 8/2007 S. 5

Zusammenveranlagung mit im Ausland lebenden Ehegatten

Ein von vornherein auf zwei Wochen befristeter Aufenthalt in Deutschland hat Besuchscharakter und führt nicht zur Begründung eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland. Ein amerikanischer Staatsbürger, der in Deutschland als Eishockeyprofi berufstätig ist, kann nicht deshalb mit seiner in den USA lebenden Ehefrau zusammen veranlagt werden, weil diese während eines Zeitraums von nur zwei Wochen mit ihm gemeinsam in seiner Wohnung in Deutschland gelebt hat. Das gilt auch dann, wenn in demselben Veranlagungszeitraum, aber vor der Eheschließung, schon einmal während eines längeren Zeitraums eine Haushaltsgemeinschaft der Beiden im Inland bestanden hat.