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Günstigerprüfung für Rürup-Rentenverträge ab 2006
Die Günstigerprüfung führt in bestimmten Fallkonstellationen dazu, das zusätzliche Beiträge zugunsten der ab Veranlagungszeitraum 2005 neu eingeführten „Rürup-Versicherung” nicht zu einer Erhöhung des als Sonderausgaben zu berücksichtigenden Betrags geführt haben. Um auch in diesen Fällen den Anreiz für eine zusätzliche Altersabsicherung in Form einer „Rürup-Rente” zu erhöhen, ist die bestehende Günstigerprüfung durch das JStG 2007 um eine zusätzliche Günstigerprüfung erweitert worden. Den Ablauf der Günstigerprüfung stellt die OFD Frankfurt dar.