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Gewerblicher Grundstückshandel oder private Vermögensverwaltung?
Kriterien zur Abgrenzung
BFH und Finanzverwaltung haben bereits vor Jahrzehnten die steuerliche Rechtsfigur des gewerblichen Grundstückshandels geschaffen, um Grundstücksgeschäfte, die von § 23 EStG a. F. nicht mehr erfasst wurden, der Einkommensbesteuerung zu unterwerfen. Bereits 1971 hatte der BFH entschieden, dass die Planung, Errichtung und Veräußerung einer Wohnanlage mit 42 Eigentumswohnungen keine Vermögensverwaltung mehr ist, sondern einen Gewerbebetrieb darstellt. Heute stehen bereits „Ein-Objekt-Fälle” im Feuer. Die Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel hat einen kaum mehr zu überblickenden Umfang angenommen.
Private Vermögensverwaltung
Einkünfte aus Grundstücksgeschäften im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung unterliegen nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nur dann der Einkommensteuer, wenn die Veräußerung innerhalb der Haltefrist von zehn Jahren erfolgt und die Freigrenze von 512 € überschritten wird. Verluste können lediglich einkunftsbezogen ausgeglichen werden. Die Grundstücke werden vor ihrem Verkauf im Privatvermögen gehalten. Der Gewinn oder Verlust aus den Veräußerungsgeschäften wird als Unterschied zwischen Veräußerungs...