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OLG Frankfurt/M. 20.07.2006 1 UF 180/05, NWB 8/2007 S. 65

Familienrecht | Steuervorauszahlungen als erstattungsfähiger Nachteil beim Realsplitting

Beim begrenzten Realsplitting müssen dem Unterhaltsberechtigten alle hiermit verbundenen finanziellen Nachteile erstattet werden. Der Erstattungsanspruch entsteht nicht bereits mit Zustimmung zum Realsplitting, sondern erst mit Festsetzung der Steuerlast des Unterhaltsberechtigten. So hat es der BGH bislang abgelehnt (vgl. Urteil v. - IVb ZR 369/81, FamRZ 1983 S. 576), den Nachteil vor Festsetzung der Steuern auf der Grundlage von Schätzungen zu ermitteln. Umstritten ist die Behandlung von Steuervorauszahlungen. Ihre Erstattungsfähigkeit setzt nach Auffassung des OLG Frankfurt/M. (Urteil v. - 1 UF 180/05) voraus, dass die Vorauszahlungen beim Unterhaltsberechtigten bereits zu einem gegenwärtigen finanziellen Nachteil geführt haben. Dies ist der Fall, wenn der Unterh...