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OLG Koblenz 25.04.2006 1 U 1026/04, NWB 8/2007 S. 64

Gesellschaftsrecht | Innergesellschaftlicher Ausgleich bei Haftung eines GbR-Gesellschafters

Ein Gesellschafter einer GbR, der von einem Gesellschaftsgläubiger erfolgreich auf Erfüllung in Anspruch genommen worden ist, kann bis zur Liquidation der Gesellschaft allenfalls von dieser, nicht aber von seinen Mitgesellschaftern Ausgleich verlangen. Das Risiko einer Inanspruchnahme durch einen Gesellschaftsgläubiger kann nämlich jeden Gesellschafter in gleicher Weise treffen; außerdem beruht die Realisierung des Anspruchs bei dem einen oder anderen Gesellschafter häufig auf Zufall. Ausnahmsweise ist ein Ausgleichsanspruch nach § 416 BGB gegen den Mitgesellschafter der GbR aber dann möglich, wenn der vom Gesellschaftsgläubiger geltend gemachte Anspruch zu Recht bestand und eine Erstattung aus dem Gesamthandsvermögen nicht möglich ist (