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NWB Nr. 8 vom Seite 589

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetzes

Das BMF hat am einen Diskussionsentwurf zur Änderung des Investmentgesetzes vorgelegt. Mit ihm soll das deutsche Investmentrecht grundlegend novelliert werden. Dieser Entwurf befindet sich jetzt in der ersten internen und externen Abstimmung des BMF.

Hier die wesentlichen Änderungen infolge der im Entwurf vorgesehenen Regelungen:

1. Deregulierung

Nach dem Koalitionsvertrag ist das Investmentgesetz das Startprojekt für die Initiative zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau im Finanzsektor. Der Entwurf enthält zahlreiche Maßnahmen zur Deregulierung und Verbesserung der Innovationsfähigkeit der Branche, wie etwa die Aufhebung der Meldepflichten nach § 10 InvG, die Einführung gesetzlicher Fristen für die Genehmigung von Fondsprodukten und die Abschaffung von Regelungen, die vor allem dem Schutz von Privatanlegern dienen, im Spezialfondsbereich, der institutionellen Anlegern vorbehalten ist.

Die Regelungsdichte des Investmentgesetzes soll auf die Harmonisierungsvorgaben der EU-Investmentrichtlinie (sog. OGAW-Richtlinie) zurückgeführt werden. Die Kreditinstitutseigenschaft der Kapitalanlagegesellschaften wird aufgehoben und bereits jetzt die voraussichtlich im Frühjahr in Kraft tretende ...