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BFH 05.09.2006 VI R 65/03, BBK 4/2007 S. 4659

Arbeitslohn für Mitarbeiter, die Kunden des Arbeitgebers auf einer Incentive-Reise betreuen?

Im Urteil vom vermochte der BFH nicht zu entscheiden, ob Reisekosten für Betreuungs- und Repräsentationspersonal Arbeitslohn darstellen und verwies den Fall zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts an das FG zurück.

Im Urteilsfall stellte die Klägerin Kfz her und führte für Kfz-Händler Incentive-Reisen durch. An den Incentive-Reisen nahmen auch verschiedene Arbeitnehmer der Klägerin teil, die entweder die Händler betreuten, die Klägerin repräsentierten oder sich um die Organisation der Reise kümmerten. Die Mitarbeiter der Klägerin wurden dabei von ihren Ehefrauen begleitet, wenn die Händler ebenfalls von ihren Ehefrauen begleitet wurden.

Unstreitig war dabei, dass die Aufwendungen für die Teilnahme der Ehefrauen der Repräsentationsmitarbeiter Arbeitslohn darstellten; die Reisekost...