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Investmentrechtliche Grundstrukturen und Besteuerungskonzeption des US-Real Estate Investment Trust (REIT)
In den USA besteht grundsätzlich ein klassisches System der Körperschaftsbesteuerung, wonach die Besteuerung der Kapitalgesellschaft gesondert von der Besteuerung ihrer Anteilseigner erfolgt. In der Folge entsteht eine wirtschaftliche Doppelbelastung, da die Gewinne der Körperschaft sowohl auf Gesellschaftsebene als auch als Dividende auf Ebene der Anteilseigner besteuert werden. Grundgedanke der REITs ist es, diese Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Das Konzept der REITs geht in die 1880er Jahre zurück. Damals wurden Trusts nicht besteuert, sofern sie ihr Einkommen ausschütteten. Diese Praxis wurde in den 1930er Jahren jedoch durch den Supreme Court gestoppt, welcher entschied, dass Investmentvehikel, die wie eine Kapitalgesellschaft organisiert und geführt werden, entsprechend wie normale Kapitalgesellschaften zu besteuern sind. 1960 wurde schließlich das REIT-Konzept gesetzlich geregelt und so festgelegt, dass Immobilien-Investmentgesellschaften ihre Gewinne körperschaftsteuerfrei an ihre Anteilseigner weitergeben dürfen (Brueggeman/Fisher, a. a. O., S. 580; McCall, TransactionS, Special Report, Spring 2001, S. 1).
Die steuerliche Behandlung stellt ein...