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IWB 3/2007 S. 1122

Weißrussland | steuerliche Gesetzesnovellen für Einzelunternehmen

Nach dem Präsidentenerlass Nr. 760 vom Dezember 2006 wird die Ordnung für die Erhebung der Mehrwertsteuer von Einzelunternehmern für aus Russland eingeführte Waren in Form eines Festbetrages bis Ende 2008 verlängert. Ab 1.1.2008 dürfen Einzelunternehmer nur noch Familienmitglieder oder enge Verwandte anstellen, und zwar maximal drei Personen. Der Kreis der Tätigkeiten, bei denen eine vereinfachte Einheitssteuer erhoben wird, wird ausgedehnt.