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FG Hamburg 28.2.2006 VI 351/03, IWB 3/2007 S. 1120

Einkommensteuer | Berücksichtigung von im Ausland getätigten Studienaufwendungen

▶ Urteil: (1) Ein Stpfl., der im Ausland aufgewachsen und dort Schule und Studium absolviert hat, begründet keinen Wohnsitz im Inland, wenn er in der Wohnung seiner Mutter, die ebenfalls erst kurz vor dem Streitjahr aus dem Ausland zugezogen ist, ein Zimmer nutzen kann und sich dort nur zeitlich beschränkt aufhält. (2) Für die Bejahung inländischer Einkünfte und damit der beschränkten Steuerpflicht ist jedenfalls ein konkreter Bezug der Einkünfte – hier vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit – zu einer bestimmten Tätigkeit im Inland erforderlich. Die allgemeine Absicht, später im Inland Berufserfahrungen zu sammeln, ohne eine konkrete Anstellung in Aussicht zu haben, reicht insoweit nicht aus (EFG 2006, S. 1565).

▶ Hinweis: Der Kl. (Vater Amerikaner, Mutter Deutsche) w...