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Erbschaftsteuergesetz verfassungswidrig
Bewertung verstößt gegen den Gleichheitssatz
Am war es endlich so weit: Die lange erwartete Entscheidung des BVerfG zur Erbschaftsteuer wurde bekannt gegeben. Danach ist das deutsche Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Der Gesetzgeber ist jetzt verpflichtet, spätestens bis zum eine Neuregelung zu treffen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung bleibt es jedoch beim derzeit geltenden Erbschaftsteuerrecht.
Anforderungen von Art. 3 GG
Der allgemeine Gleichheitssatz des Grundgesetzes findet im Steuerrecht seine besondere Ausprägung in Form des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit, wobei die Besteuerung grundsätzlich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten ist. Es muss also zu einer rechtlich und tatsächlich gleichmäßigen Belastung der Steuerpflichtigen durch die Steuergesetze kommen. Ausnahmen von dieser Belastungs- S. 2gleichheit bedürfen immer eines besonderen sachlichen Grunds. Der Gesetzgeber ist dadurch jedoch nicht gehindert, außerfiskalische Förderungs- und Lenkungsziele zu verfolgen. Aber auch in diesem Zusammenhang ist er an den Gleichheitssatz gebunden: Die Ausgestaltung dieser Ziele muss gleichheitsgerecht sein; d. h. die Begünstigungswirkung muss...