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Änderungen der Erklärungsvordrucke gegenüber dem Vorjahr
Die Eintragungsmöglichkeiten zur Ermittlung des Gewerbeertrags bei den Hinzurechnungen zu § 8 Nr. 7 GewStG wurden an den gleich lautenden Erlass v. (BStBl 2006 I S. 611) angepasst. Mit dem JStG 2007 wurden § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG mit Wirkung ab dem Erhebungszeitraum 2006 geändert. Die Anleitung zur Gewerbesteuererklärung/Zerlegungserklärung enthält unter den Textziffern 15 und 19 entsprechende Hinweise auf § 9 Nr. 2a Satz 3 und 4 GewStG. Die für die Kürzungsbeträge vorgesehenen Eintragungsfelder sind unverändert.