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FG Niedersachsen 21.08.2006 5 V 10096/06, NWB direkt 7/2007 S. 9

Keine rückwirkende Gewerbesteuerfestsetzung nach Außenprüfung

Hat das Finanzamt nach einer in 2003 durchgeführten Außenprüfung für die Veranlagungszeiträume 1997 bis 2000 die Einkünfte eines Berufsbetreuers als freiberufliche Tätigkeit i. S. des § 18 EStG eingestuft, kommt auch im Hinblick auf die BFH-Entscheidung v. - IV R 26/03 (BStBl 2005 II S. 288) die rückwirkende – erstmalige – Festsetzung von Gewerbesteuer nicht in Betracht. Denn mit der Durchführung der Außenprüfung hat das Finanzamt einen Vertrauenstatbestand geschaffen, aufgrund dessen der Antragsteller nicht mehr mit einer Festsetzung von Gewerbesteuer rechnen musste.