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Voraussetzungen und „Erforderlichkeit” der Spontanauskunft
Eine Spontanauskunft nach Art. 26 Abs. 1 Satz 1 DBA-USA i. V. mit § 117 Abs. 2 AO ist schon dann „erforderlich”, wenn die ernstliche Möglichkeit besteht, dass die USA ein Besteuerungsrecht hinsichtlich des Sachverhalts haben, der den deutschen Finanzbehörden bekannt ist, und ohne die Auskunft von dem Gegenstand dieses Besteuerungsrechts keine „Kenntnis” erlangen. „Kenntnis” in diesem Sinne wird nicht schon allein dadurch herbeigeführt, dass der Betroffene im Vertragsstaat nachträglich Steuererklärungen abgibt, die den Anlass für weitere Ermittlungen enthalten; sondern „Kenntnis” bedeutet die vollständige und präzise Kenntnis der ausländischen Finanzbehörden über den Besteuerungstatbestand. Das ergibt sich aus § 1 Abs. 2 Satz 1 EG-AHG, der von der Auskunftserteilung zum Zweck „der Steuerfestsetzung” spricht, was ein umfängliches Wiss...