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Sozialversicherung | Gesetzliche Versicherungspflicht von Steuerberatern einer Beratungs-GmbH bei gleichzeitiger Beteiligung als stiller Gesellschafter
Im Streitfall war eine Steuerberaterin über mindestens sieben Jahre bei einer Steuerberatungsgesellschaft mbH beschäftigt. Sie erhielt ein festes Entgelt, hatte Anspruch auf Urlaub und durfte keine weiteren Geschäfte für Eigen- und Fremdrechnung tätigen. Zugleich leitete die Beraterin eine Niederlassung und war als stille Gesellschafterin mit 15 % an deren Praxiswert beteiligt. Das Bundessozialgericht stellte beim Streit um ihre Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung maßgeblich auf den Anstellungsvertrag ab. Das franchise-ähnliche Geschäftsmodell der Beratungsgesellschaft erfüllte die Voraussetzungen einer abhängigen Beschäftigung. An dieser Einordnung änderten die Regelungen des Gesellschaftsvertrages nichts. Die Steuerberaterin...