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Arbeitsrecht | Wegfall der Sozialsicherungsfreiheit eines Arbeitnehmers kein Kündigungsgrund
Die persönliche Eigenschaft eines Arbeitnehmers als sozialversicherungsfreier ordentlicher Studierender kann nicht zur Grundlage eines Arbeitsvertrags gemacht werden; bei Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit ist das Arbeitsverhältnis jedenfalls aus diesem Grund nicht kündbar (). Im Streitfall hatte ein im Gepäckdienst eingestellter (Werk-)Student aufgrund seiner überlangen Studiendauer seine Sozialversicherungsfreiheit verloren. Dieser Umstand stelle – so der Zweite Senat – für die geschuldete Arbeitsleistung kein notwendiges Eignungsmerkmal dar.