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Umsatzsteuer | Sprachstudienreisen
Mit Urteil v. - V R 104/01 NWB CAAAB-91060 hatte der BFH entschieden, dass Leistungen eines Unternehmers, der die Durchführung von Sprachstudienaufenthalten im Ausland einschließlich Beförderung und Betreuung im eigenen Namen anbietet, als einheitliche Leistung unter die Sonderregelung des § 25 UStG für Reiseleistungen fallen können. Auf den Zweck oder die Dauer des Auslandsaufenthalts der Teilnehmer kommt es insoweit nicht an. Nach dem NWB WAAAC-37103 ist das Urteil auf alle offenen Fälle anzuwenden. Soweit Abschn. 272 Abs. 1 Satz 5 UStR längerfristige Studienaufenthalte im Ausland, die mit einer Reise kombiniert sind (sog. High-School-Programme), von der Anwendung des § 25 UStG ausschließt, ist er nicht mehr anzuwenden. Für vor dem ausgeführte Leistungen wird es jedoch ni...