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Rückwirkend verschärfte Besteuerung von Entlassungsentschädigungen verfassungswidrig?
Anmerkung zu den BFH-Beschlüssen v. 2. 8. 2006 - XI R 34/02 und XI R 30/03
Abfindungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung seines Arbeitsverhältnisses gezahlt worden sind (sog. Entlassungsentschädigungen), waren bis einschließlich zum Veranlagungszeitraum 1998 mit dem halben durchschnittlichen Steuersatz zu versteuern. Mit dem StEntlG 1999/2000/2002 wurde § 34 Abs. 1 EStG geändert. Danach ist die Besteuerung von Entlassungsentschädigungen nach der sog. Fünftelregelung vorzunehmen, was in den überwiegenden Fällen zu einer höheren Steuer führt. § 52 Abs. 47 Satz 2 EStG bestimmt dazu, dass die Fünftelregelung erstmals für den Veranlagungszeitraum 1999 anzuwenden ist.
BFH ▶ Beschlüsse v. - XI R 34/02 NWB TAAAC-17019, XI R 30/03 NWB JAAAC-17018. Rechtsgrundlage ▶ § 24 Nr. 1, § 34 Abs. 1 und 2, § 52 Abs. 47 Satz 1 und 2 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002. Vorinstanzen ▶ NWB XAAAB-13072; NWB EAAAB-09462.
I. Sachverhalt und Problemstellung
Im Fall XI R 34/02 hatte ein Arbeitnehmer am mit seinem Arbeitgeber vereinbart, das Arbeitsverhältnis zum aufzulösen. Als Entschädigung für den Verlust seines Arbeitsplatzes er...