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FG Köln Urteil v. - 11 K 5028/04 EFG 2007 S. 770 Nr. 10

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1

Lohneinkünfte

Ausgezahlte Versicherungsleistung als Arbeitslohn

Leitsatz

1) Leistungen des Arbeitgebers an Versicherungen stellen Arbeitslohn dar, wenn der Arbeitnehmer einen materiellen Rechtsanspruch gegen die Versicherung erhält.

2) Die Bereicherung beim Arbeitnehmer tritt mit Auskehrung der Versicherungssumme ein.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 834 Nr. 13
DStZ 2007 S. 124 Nr. 5
EFG 2007 S. 770 Nr. 10
YAAAC-37043

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