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Einkommen-/Lohnsteuer | Berücksichtigung vorweggenommener Werbungskosten im Zusammenhang mit einer Tätigkeit im Ausland
(1) Vorab entstandene Werbungskosten im Zusammenhang mit einer beabsichtigten nichtselbständigen Tätigkeit im Ausland sind nicht in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer einzubeziehen, wenn die Einkünfte aus der beabsichtigten Tätigkeit nicht der deutschen Besteuerung unterliegen. Sie sind jedoch in einem solchen Fall bei der Bemessung des anzuwendenden Steuersatzes zu berücksichtigen (Progressionsvorbehalt)‚ wenn dies nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen ausgeschlossen wird (Bestätigung der , BStBl 1994 II S. 113; vom – I R 63/00, BStBl 2003 II S. 302 = Kurzinfo StuB 2002 S. 299; vom – I R 40/01, BStBl II S. 660 = Kurzinfo StuB 2002 S. 869). (2) Die Höhe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte ist nach deutschem Recht zu ermittel...