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Umsatzsteuer | Steuerfreie Abgabe von Mahlzeiten durch ein Studentenwerk
Erfüllen die Umsätze aus der Abgabe von Mahlzeiten an Studenten durch eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, der die soziale Betreuung und Förderung der Studenten obliegt (Studentenwerk), nicht die Voraussetzungen des § 4 Nr. 23 UStG 1993, sind diese Verpflegungsleistungen nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei. Gleiches gilt für Verpflegungsleistungen an Bedienstete der Einrichtung, die zur Durchführung der Aufgaben der sozialen Betreuung und Förderung der Studenten am Hochschulort tätig sind (Bezug: § 4 Nr. 23 UStG 1993).
Praxishinweise: Die Entscheidung zeigt – wieder einmal –, dass der Gesetzgeber die Vorgaben der Richtlinie 77/388/EWG nicht vollständig umgesetzt hat. Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie befreit nämlich die eng mit dem Hochschulunterricht verbundenen Dienstleistungen und Lieferungen, wenn sie von Einrichtungen des öffentliche...