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BFH 24.08.2006 V R 19/05, StuB 3/2007 S. 119

Umsatzsteuer | Entgeltliche Aufgabe eines Vorhabens als steuerbarer Umsatz

Gibt der Inhaber einer Genehmigung zum Betrieb einer Sonderabfalldeponie aufgrund eines Vertrags mit einem Bundesland das Vorhaben auf und erhält er dafür vom Land einen Geldbetrag, liegt ein steuerbarer Umsatz i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG vor (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1991).

Praxishinweise: Wird gegen Entgelt ein Vertrag geschlossen, mit dem sich ein Unternehmer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet, liegt regelmäßig eine steuerbare Leistung vor. Bei der Aufgabe des Vorhabens des Betriebs einer Sonderabfalldeponie liegt dabei keine Leistung an die Allgemeinheit vor, sondern eine individuelle Leistung an das Land (entgeltlicher Verzicht auf die Ausübung der Tätigkeit). Das Land kauft dem Unternehmer quasi das „Recht” zum Betrieb der Deponie ab und die politische Motivation für den „Kauf” ist unbeachtlich...