Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zurückbeziehung der Prüfungsentscheidung für die Frage des Studienabschlusses
Die Feststellung des Studienerfolgs durch die Prüfungsentscheidung ist auf den Zeitpunkt zurückzubeziehen, in dem der Bewerber sämtliche Prüfungsleistungen erbracht hat; eine nach diesem Zeitpunkt ausgeübte praktische Tätigkeit ist bei der Zulassung zur Steuerberaterprüfung zu berücksichtigen, auch wenn die Prüfungsentscheidung noch nicht ergangen war (§§ 36 Abs. 1, 38a Abs. 1 StBerG; , NWB TAAAC-33459).
Praxishinweise: Nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 StBerG ist für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erforderlich, dass ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium und eine abschließende zweijährige praktische Tätigkeit nachgewiesen werden. Da sich die praktische Tätigkeit an das Studium anschließen muss, ist der Studienabschluss der entscheidende Zeitpunkt für den frühesten Beginn der praktischen Tätigkeit...