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Aufrechnung mittels Konzernverrechnungsklausel
Die Aufrechnung, die eine Konzerngesellschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestützt auf eine Konzernverrechnungsklausel mit eigenen Forderungen gegenüber den Ansprüchen des Schuldner erklärt, die diesem gegen ein anderes Konzernunternehmen zustehen, ist unwirksam (§§ 94, 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO; , BB 2006 S. 2040).