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Reichweite des wirtschaftlichen Synallagmas bei Drohverlustrückstellung
(1) Die Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge eines schwebenden Geschäfts nach Maßgabe des wirtschaftlichen Synallagmas erlaubt es gem. nrkr. NWB TAAAC-14265 (BFH-Az.: I R 67/06, EFG 2006 S. 1608) nicht, eine Drohverlustrückstellung für erst nach dem Bilanzstichtag zu begründende Leistungsaustauschverträge zu bilden, die in Erfüllung der bereits durch VA statuierten Betriebs- und Bereitstellungsverpflichtung eines Personenbeförderungsunternehmens abzuschließen sein werden. (2) Eine rechtsgrundlose Zahlung, die eine Kapitalgesellschaft in der irrtümlichen Annahme des Bestehens einer eigenen Verpflichtung an einen Gläubiger der Anteilseigner geleistet hat, kann mangels gesellschaftsrechtlicher Veranlassung keinen Ausschüttungscharakter haben (Bezug: § 5 Abs. 1, ...