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Zu den Voraussetzungen einer Bilanzänderung nach einer Betriebsprüfung
Nach einer Betriebsprüfung kann gem. nrkr. , G NWB ZAAAB-90922 (BFH-Az.: III R 43/06, EFG 2006 S. 1654) der bilanzierende Alleininhaber eines Betriebes nicht durch die Änderung einer bereits dem FA vorliegenden Bilanz eine Rücklage gem. § 7g Abs. 3 EStG bilden oder erhöhen, wenn die Betriebsprüfung keine Bilanzberichtigung mit gewinnerhöhender Wirkung vorgenommen hat (Bezug: § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 7g Abs. 3 EStG; § 164 Abs. 2 AO).
Praxishinweise: (1) Der Kläger (Kl.) ermittelte den Gewinn seines Taxibetriebs nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG. In seiner Bilanz zum wies er eine Rücklage gem. § 7g EStG i. H. von 23.000 DM für die Anschaffung eines Fahrzeugs aus. Aufgrund der Feststellungen anlässlich einer Außenprüfung wurde der zu versteuernde Gewinn um nichtabziehbare Betriebsausgaben und weitere Privatentnahme...