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Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Bestimmung der Entfernungskilometer
Zu der Frage, ob Arbeitnehmer, die ein betriebliches Kfz ihres Arbeitgebers auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzen, bei den Werbungskosten eine größere Entfernung ansetzen dürfen als bei der Versteuerung des Sachbezugs, hat die OFD Frankfurt/M. mit Rundverfügung vom (DStR 2006 S. 1701) klargestellt:
Der Arbeitnehmer kann der Berechnung der Werbungskosten eine größere Entfernung zugrunde legen als der Arbeitgeber bei der Bewertung des Sachbezugs „Kfz-Gestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte” nach der pauschalen Wertermittlungsmethode.
Für die Bewertung des Sachbezugs nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG ist die kürzeste benutzbare Straßenverbindung maßgebend (H 31 Abs. 9-10 LStH 2007, Stichwort „Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei pauschaler Nutzungswertermittlung”).
Dagegen kann dem Werbungskostenabzug – auch 2007 – eine andere (längere) Verbindung zugrunde gelegt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird ( BStBl I S. 994 = StuB 2002 S. 40, Tz. 1.4).
An dieser Sichtweise hat sich durch die Neuregelung der ...