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Goldmünzen während der Betriebsveranstaltung: Steuerbegünstigung ab 2007
Mit Urteil vom – VI R 58/04 (DB 2007 S. 31 = Kurzinfo StuB 2006 S. 979) hat der BFH entschieden, dass die Zuwendung von Goldmünzen bei einer Betriebsveranstaltung nicht der günstigeren Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % (vgl. § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) unterliegt.
Im Rahmen der jährlich veranstalteten Weihnachtsfeiern überreichte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Krügerrand-Goldmünzen im Wert von ca. 280 € pro Stück. Den Wert der insgesamt zugewendeten Goldmünzen unterwarf der Arbeitgeber dem Pauschsteuersatz von 25 %.
Das FA vertrat demgegenüber die Auffassung, die Goldmünzen seien nicht – wie vom Gesetz gefordert – aus Anlass, sondern nur bei Gelegenheit der Betriebsveranstaltung zugewendet worden und versagte deshalb die Anwendung des Pauschsteuersatzes. Klage und Revision des Arbeitgebers blieben ohne Erfolg.
Der BFH entschied, dass Zuwendungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen nur solche seien, die den Rahmen und das Programm der Veranstaltung beträfen. Zuwendungen, die mit der Betriebsveranstaltung nicht in einem sachlichen Zusammenhang stünden, sondern nur bei Gelegenheit der Veranstaltung überreicht würden, könnten folglich nicht mit 25 % pauschal besteuert werden. Im vorliegenden Fall habe der...