Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBV Nr. 2 vom Seite 60

Wertpapier-Sammelklagen in den USA

Europäische institutionelle Investoren verschenken Geld – und müssen haften

Stefan Winheller und Maria-Susanna Morche, beide Frankfurt am Main

Betrügerische Machenschaften im Topmanagement internationaler Konzerne häufen sich. Die Fälle Enron, Worldcom und Parmalat werden vielen Anlegern noch hinlänglich bekannt sein. Auch namhafte deutsche Unternehmen sind gelegentlich in Skandale verwickelt, die institutionellen Investoren vielfach Kursverluste in Millionenhöhe bescheren. Wertpapier-Sammelklagen in den USA (securities class actions) können in diesem Zusammenhang dazu dienen, die erlittenen Schäden auszugleichen. Verwalten institutionelle Investoren Gelder für ihre Mandanten, sind sie zur Teilnahme an solchen Klagen sogar verpflichtet, wie der folgende Beitrag aufzeigt. Daher gilt es, die Wege aus der Haftungsfalle zu kennen und zu beachten.

I. Wertpapier-Sammelklagen in den USA

Haben Investoren Schäden durch Kursverluste erlitten, die auf fehlerhafte Informationen des Kapitalmarkts zurückgehen – sei es durch falsche Prospektangaben, irreführende Ad-hoc-Mitteilungen, geschönte Bilanzen, unrichtige Börsenberichte oder durch sonstige Manipulationen – haben sie grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz. Eine individuelle prozessuale Durchsetzung dieser Schadensersatzansprüche stellt sich ...