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BBV 2/2007 S. 34

Bei Lebensversicherungen an die (Steuer-)Zukunft denken

Wer in diesen Tagen eine Kapitallebensversicherung abschließt, muss nicht nur die spätere Erfassung als Kapitaleinnahme nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG, sondern auch die ab 2009 geplante Abgeltungsteuer einkalkulieren. Denn die Pauschalabgabe von 25 % plus SolZ und KiSt soll möglicherweise auch für die Policen gelten.

Dies bringt für die Nachsteuerrendite aber eher Vorteile, da die bei Fälligkeit oder vorzeitiger Kündigung anfallenden hohen Auszahlungssummen nicht mehr zu einem geballten Einnahmenzufluss und damit zu einer gesteigerten Progression führen. Der pauschale Abgeltungssatz bleibt unabhängig von der Höhe immer gleich.

Zudem wirken sich die Erträge der Lebensversicherung auch nicht mehr belastend auf die übrigen Einkünfte aus. Policen mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und...