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NWB direkt Nr. 6 vom Seite 9

Verschmelzungen von Körperschaften nach dem SEStEG

Überblick über die steuerlichen Neuregelungen

Susanne Schreiber

Durch das am in Kraft getretene Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) wurde – neben weiteren Neuregelungen u.a. zu Entstrickungs- und Verstrickungsvorgängen – das Umwandlungssteuergesetz neu gefasst. Im Folgenden werden die die Verschmelzung von Körperschaften betreffenden Neuregelungen kurz vorgestellt.

Sachlicher Anwendungsbereich

Die Neuregelungen der §§ 11 bis 13 UmwStG, die die Verschmelzung von Körperschaften zum Gegenstand haben, gelten nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UmwStG nun für Verschmelzungen nach §§ 2, 123 UmwG, Verschmelzungen nach Art. 17 der SE- oder Art. 19 der SCE-Verordnung sowie für vergleichbare ausländische Vorgänge. Weitere Voraussetzung ist, dass sowohl übernehmender als auch übertragender Rechtsträger eine nach dem Recht der EU bzw. EWR gegründete Gesellschaft ist, deren Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in einem dieser Staaten liegt. Durch die Ausdehnung auf die EWR-Staaten sind auch Umwandlungen von Gesellschaften aus Liechtenstein, Island und Norwegen vom Anwendungsbereich des neuen UmwStG erfasst. Die gesellschaftsrechtliche Umsetzung von grenzüberschreitenden...