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FG München 26.07.2006 4 K 491/06, NWB direkt 6/2007 S. 11
220-m²-Grenze bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern im Sachwertverfahren
Die Grenze von 220 m² für die Anwendung des Sachwertverfahrens bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern ist sachgemäß.