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Arbeitslohn bei Betreuung von Händlern bei Incentive-Reisen
Veranstaltet ein Arbeitgeber sog. Händler-Incentive-Reisen, führt die Betreuung der Händler durch eigene Arbeitnehmer bei diesen nicht zu geldwerten Vorteilen, wenn die Betreuungsaufgaben das Eigeninteresse der Arbeitnehmer an der Teilnahme des touristischen Programms in den Hintergrund treten lassen.